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   VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11   

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VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11 (https://dejure.org/2015,38140)
VG Hannover, Entscheidung vom 01.12.2015 - 3 A 5492/11 (https://dejure.org/2015,38140)
VG Hannover, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 3 A 5492/11 (https://dejure.org/2015,38140)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 09.12.2010, Az. 5 C 17/09) sei die am 29.04.2002 begründete Grundzuständigkeit der Klägerin auch danach gemäß § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII dort verblieben, da keinem Elternteil die Personensorge zustehe.

    Die Formulierung "Ändert sich ... der maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt" in § 89a Abs. 3 SGB VIII erfasst nach Auffassung der Kammer nicht nur Veränderungen tatsächlicher Art im Sinne einer Ortsveränderung der (bisher) für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblichen Anknüpfungsperson sondern nach ihrem sprachlichen Sinngehalt und nach Sinn und Zweck der Norm auch andere Veränderungen der Sach- und/oder Rechtslage, wenn sie dazu führen, dass dadurch zuständigkeitsrechtlich für die Bestimmung der örtlichen (Grund-)Zuständigkeit auf den g. A. einer anderen Person oder auf ein anderes personales Anknüpfungsmerkmal als zuvor abgestellt werden muss (ebenso für Veränderungen in der Personensorge: Kunkel/Pattar, LPK-SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 89a, Rn. 20, m. w. N. auch zur Gegenauffassung; offen gelassen von BVerwG, Urt. vom 09.12.2010, 5 C 17/09, juris, Rn. 14).

    Vielmehr soll die Regelung in dieser Konstellation alle Fallgestaltungen erfassen, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte "besitzen", d. h. auch solche Fälle, in denen die Eltern - wie hier - bereits vor bzw. bei Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte hatten und solche während des Leistungsbezuges beibehalten haben (vgl. BVerwG, Urt. vom 09.12.2010, 5 C 17/09, juris, Rn. 21).

    Zudem hat es seine Aussage, es komme in den Fällen des § 86 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. SGB VIII auf die zeitliche Reihenfolge der zuständigkeitsrelevanten Kriterien nicht an, im Urteil vom 09.12.2010 (5 C 17/09, a.a.O., Rn. 21) in einem Klammerzusatz auf die Kriterien - "Begründung verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte" oder "gemeinsame oder fehlende Personensorge beider Elternteile" - nicht aber explizit auch auf den rechtlichen Hinzutritt des Kindesvaters nach Hilfebeginn bezogen.

  • VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13

    Jugendhilfe (Kostenerstattung), Kinder- und Jugendhilferecht, Sozialrecht

    Auszug aus VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11
    bb) Die Kammer vermag jedoch der vom BVerwG vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. SGB VIII (a. F.) auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung des BVerwG vom 14.11.2013 (5 C 34/12, juris) zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. vom 20.11.2014, 1 K 2893/12, juris, Rn. 41; jüngst auch Nds. OVG, Beschl. vom 23.11.2015, 4 LA 223/14, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015, 3 K 1243/13.KO, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.

    Gleichwohl richtet sich auch die örtliche Zuständigkeit für diese Leistung nach §§ 86 ff. SGB VIII. Angesichts dieser Umstände kann die Argumentation des BVerwG die oben zitierten grammatikalischen und systematischen Gegenargumente nicht entscheidend entkräften (a. A. offenbar VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015, 3 K 1243/13.KO, juris, Rn. 36 ff).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 4 LA 223/14

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattungsanspruch; Personensorge; örtliche

    Auszug aus VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11
    bb) Die Kammer vermag jedoch der vom BVerwG vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. SGB VIII (a. F.) auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung des BVerwG vom 14.11.2013 (5 C 34/12, juris) zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. vom 20.11.2014, 1 K 2893/12, juris, Rn. 41; jüngst auch Nds. OVG, Beschl. vom 23.11.2015, 4 LA 223/14, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015, 3 K 1243/13.KO, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.

    Das Urteil weicht hinsichtlich der Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII (a. F.) von dem Beschluss des Nds. OVG vom 23.11.2015 (4 LA 223/14) und von dem Urteil des BVerwG vom 14.11.2013 (5 C 34/12) ab und beruht auch auf dieser Abweichung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1434/12

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei Verlegung des gewöhnlichen

    Auszug aus VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11
    Das OVG Nordrhein-Westfalen habe sich in seiner gegenteiligen Entscheidung vom 19.02.2013 (12 A 1434/12) mit den zivilrechtlichen Wirkungen der nachträglichen Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft gerade nicht auseinandergesetzt.
  • VG Aachen, 20.11.2014 - 1 K 2893/12

    Zuständigkeitsrechtlicher Leistungsbegriff; Gesamtleistung; gewöhnlicher

    Auszug aus VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11
    bb) Die Kammer vermag jedoch der vom BVerwG vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. SGB VIII (a. F.) auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung des BVerwG vom 14.11.2013 (5 C 34/12, juris) zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. vom 20.11.2014, 1 K 2893/12, juris, Rn. 41; jüngst auch Nds. OVG, Beschl. vom 23.11.2015, 4 LA 223/14, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015, 3 K 1243/13.KO, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.
  • VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15

    Begründen; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kosten; Kostenerstattung

    65 Diesen Ausführungen schließt sich die erkennende Kammer weiterhin an (so auch schon im Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 39 f.).

    Angesichts dieser Umstände kann die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts die oben zitierten grammatikalischen und systematischen Gegenargumente nicht entscheidend entkräften (vgl. schon VG Hannover, Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 42; a. A. offenbar VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO - juris, Rn. 36 ff).

    Das bedingt eine Veränderung der Aufenthaltssituation der Elternteile nach Leistungsbeginn in dem Sinn, dass sie vor Leistungsbeginn beziehungsweise "vor der zuständigkeitsrelevanten Veränderung des gewöhnlichen Aufenthalts" ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich desselben Jugendhilfeträgers hatten (VG Hannover, Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 43; insoweit richtig: BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 5 C 34/12 - juris, Rn. 19).

  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und

    Vielmehr ist § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII a.F. in der Lesart, die die Norm durch das Bundesverwaltungsgericht erfahren hat, jedenfalls bis zum 31.12.2013 anzuwenden.(So: OVG Hamburg, Urteil vom 26. November 2015 - 4 Bf 29/14 -, Rn. 36, juris; a.A.: VG Hannover, Urteil vom 01. Dezember 2015 -3 A 5492/11 -, Rn. 38 ff., juris.).
  • VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei

    Vielmehr ist § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII a.F. in der Lesart, die die Norm durch das Bundesverwaltungsgericht erfahren hat, jedenfalls bis zum 31.12.2013 anzuwenden.(So: OVG Hamburg, Urteil vom 26. November 2015 - 4 Bf 29/14 -, Rn. 36, juris; a.A.: VG Hannover, Urteil vom 01. Dezember 2015 -3 A 5492/11 -, Rn. 38 ff., juris.).
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